Allgemeine Info: die Betreuung bei einer Tagesmutter ist nicht teurer wie die Betreuung in einer Krippe. Ganz im Gegenteil.
Wichtige Details zum Krippengeld in Bayern:
- Stichtagsregelung: Nur für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden, kann das Krippengeld bezogen werden.
- Höhe: Bis zu 100 Euro pro Monat.
- Voraussetzungen: Kostenpflichtige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung/Tagespflege und Einhaltung von Einkommensgrenzen (bei einem Kind bis 60.000 € Jahreseinkommen, + 5.000 € für jedes weitere Kind).
- Beantragung: Es muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden.