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Quelle: private Bilder der Tagesmutter

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Rechtlicher Hintergrund zum Fotografieren in der Tagespflege

Grundsätzlich ist das Fotografieren in der Tagespflege nicht verboten. Wenn es allerdings um die Veröffentlichung der Fotos geht, muss das Recht der Kinder am eigenen Bild beachtet werden. Dieses ist in § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) geregelt. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Fotos von Kindern nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die Eltern als Inhaber des Sorgerechts der Veröffentlichung im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt haben.